Baden und Horn fördern Begrünung von Häusern
Die e5-Städte Baden und Horn sind Vorreiter in Sachen Dach- und Fassadenbegrünungen.
Neue Wege beschreiten die beiden Städte bei ihren Gemeinde-Förderungen. Dabei werden Private und Unternehmen von der Gemeinde unterstützt, Maßnahmen zur Verbesserung des innerstädtischen Mikroklimas zu setzen.
Für ein behagliches Stadtklima
Ab Jänner 2020 stehen die neuen Förderungen der Stadtgemeinden Baden und Horn zur Verfügung. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag für ein angenehmeres Stadtklima, zur Erhöhung der ökologischen Vielfalt und zur Verbesserung der Gebäudequalität. Begrünte Dächer und Fassaden tragen dazu bei, die Extreme der innerstädtischen Überwärmung auszugleichen und urbane Hitzeinseln zu vermeiden. So wird die Lebensqualität im Stadtbereich effektiv gesteigert, das städtische Leben attraktiver gemacht und ein wertvoller Beitrag zur urbanen Klimawandelanpassung geleistet.
Wie hoch sind die Förderungen für Dach- und Fassadenbegrünungen?
Die Basisförderung in Baden beträgt 1.000 Euro pro Objekt. Über ein Bonussystem für qualitätsverbessernde Maßnahmen können bis zu 5.000 Euro bei einer Dachbegrünung, und bis zu 6.400 Euro bei einer Fassadenbegrünung an Fördermittel erzielt werden.
Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, die eine Fassaden- bzw. Dachbegrünung in Baden durchführen und ihren Hauptwohnsitz in Baden haben. Die Begrünungen müssen durch eine Fachfirma geplant und ausgeführt werden und es wird auf Qualitätskriterien besonderer Wert gelegt. Entscheidende Faktoren dabei sind der Schichtaufbau, die Pflanzenzusammensetzung, die Schaffung von Lebensräumen und Strukturen.
In Horn beträgt die Förderhöhe pro begrüntem Dach maximal 2.500 Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der durchwurzelbaren Aufbaudicke (mindestens 8 Zentimeter) der neu begrünten Dachfläche und beträgt minimal 8 Euro und maximal 25 Euro pro Quadratmeter.
Wenn die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) entfernt wird, muss die erhaltene Förderung zur Gänze zurückgezahlt werden. Gefördert wird ein bisher nicht begrüntes Dach, das zu einem Gründach umgebaut wird und ein Gründach, das im Zuge eines Bauvorhabens neu errichtet wird. Das förderwürdige Objekt muss sich im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Horn befinden.